Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rettungsgesetz NRW
RettG NRW§ 4 Besetzung von Rettungsmitteln
Stand: 01.01.2016
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/4#abs-1 (1) Die in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Personen müssen für diese Aufgaben gesundheitlich und fachlich geeignet sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/4#abs-2 (2) Die gesundheitliche und körperliche Eignung ist aufgrund einer ärztlichen Untersuchung durch ein ärztliches Zeugnis vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen. Die ärztliche Untersuchung ist alle drei Jahre zu wiederholen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/4#abs-3 (3) Für den Krankentransport ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter und für die Notfallrettung mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent beziehungsweise eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter zur Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten einzusetzen. In der Notfallrettung eingesetzte Ärztinnen und Ärzte müssen über den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Ärztekammer oder eine von den Ärztekammern Nordrhein oder Westfalen-Lippe als vergleichbar anerkannte Qualifikation verfügen (Notärztin oder Notarzt). Sie können dem nichtärztlichen Personal in medizinischen Fragen Weisungen erteilen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/4#abs-4 (4) Krankenkraftwagen sind im Einsatz mit mindestens zwei fachlich geeigneten Personen zu besetzen. Als Fahrer oder Fahrerin fachlich geeignet ist
1. für den Krankentransport, wer als Rettungshelfer oder Rettungshelferin ausgebildet worden ist,
2. für die Notfallrettung, wer
a) als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin ausgebildet worden ist oder
b) an einem Lehrgang nach § 4 RettAssG teilgenommen und die staatliche Prüfung bestanden hat,
3. für die Führung eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges, wer die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent beziehungsweise Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter führen darf.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/4#abs-5 (5) Für Unternehmen, die Notfallrettung oder Krankentransport im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe betreiben, können in der Genehmigung nach § 17 Ausnahmen von den Absätzen 3 und 4 zugelassen werden.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/4#abs-6 (6) Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, hinsichtlich der Rettungssanitäterinnen/Rettungssanitäter und Rettungshelferinnen/Rettungshelfer Näheres über die Zulassung, zur Dauer, über die Inhalte und den Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie zur Prüfung und zur Führung der Bezeichnungen Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter, Rettungshelferin/Rettungshelfer durch Rechtsverordnung zu regeln.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/4#abs-7 (7) Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 wird die Funktion der Rettungsassistentin oder des Rettungsassistenten durch die Notfallsanitäterin oder den Notfallsanitäter ersetzt.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 4 RettG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 08.02.2017 – L 8 R 162/15Arbeitsförderung - Statusfeststellung - Notärztin im Rettungsdienst - Notarztträgerverein - Tätigkeit auf Honorarbasis - Vergabe von Einzelaufträgen - Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung - selbständige Tätigkeit - keine Versicherungspflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- OVG NRW, 19.09.2007 – 13 A 4955/00Keine Zulassung zur Notfallrettung und zum Krankentransport bei hinreichenden Zweifeln an der Zuverlässigkeit (§ 19 RettG NRW) Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- VG Köln, 08.03.2021 – 22 K 6940/19
- OLG Düsseldorf, 22.12.2021 – Verg 16/21
- VG Köln, 02.02.2010 – 7 K 7220/08
- BFH, 18.01.1995 – XI R 71/93Zitiert von 13
Zuletzt entschieden
- VG Münster, 05.08.2026 – 5 K 2876/24Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Gewährung einer Notfallsanitäterzulage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Münster, 16.09.2021 – 5 L 544/21
- OLG Hamm, 24.06.2021 – 4 U 184/20Zitiert von 2
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